Weinbau: Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent wird verlängert

23.06.2023 - 16:49:24

Die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 % der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche wird bis 2026 verlängert. Das bestimmt das elfte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes, das der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen - außer der AfD - am gestrigen Abend verabschiedete.

Neuanpflanzungen Weinbau
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Außerdem wird mit der Novelle die Gültigkeit der Wiederbepflanzung von bisher drei auf sechs Jahre hochgesetzt. EU-rechtlich wäre auch eine Begrenzung der Neuanpflanzungen auf einen Wert von bis zu 1 % der Referenzrebfläche möglich gewesen.

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit rund 290 ha an neuen Rebflächen von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt. Beantragt worden waren insgesamt 1.113 ha für Neuanpflanzungen. Im Jahr 2021 hatte sich die bestockte Rebfläche in Deutschland laut dem Statistischem Bundesamt (Destatis) auf 103.421 ha belaufen; zur Ernte 2022 waren es 103.391 ha. Mithin dürften in diesem Jahr bis zu 310 ha an Neupflanzungen erlaubt werden.

Im Kern dient die Novelle des Weingesetzes dazu, EU-rechtlichen Änderungen im nationalen Recht Rechnung zu tragen. Damit soll insbesondere gewährleistet werden, dass auch künftig eine reibungslose Auszahlung von Brüsseler Fördermitteln im Weinsektor erfolgt. Ein Antrag der AfD-Fraktion zur „Förderung von pilzwiderstandsfähigen Reben“ fand im Plenum erwartungsgemäß keine Mehrheit. Dem Antrag zufolge sollten künftig sogenannte PIWI-Rebsorten über die Maßnahme Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen finanziell gefördert werden.

Ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in dem sich diese für die Belange des Weinbaus bei der weiteren Ausgestaltung des EU-Verordnungsvorschlages zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) stark macht, wurde federführend in den Ernährungsausschuss überwiesen. Der Antrag enthält insgesamt 23 Forderungen an die Bundesregierung. Die Unionsfraktion will insbesondere, dass die zielgerichtete Förderung der Artenvielfalt an die Stelle von pauschalen Verboten und Reduktionszielen tritt.

Quelle: AgE/ri
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