Schweinestau: Keine Abnehmer für Fleisch aus ASP-Überwachungszone

19.08.2022 - 11:43:28

Heute sollen rund 1.800 weitere überschwere Schweine aus der in Niedersachsen wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzone im nordrhein-westfälischen Geldern geschlachtet werden.

Schwein aus ASP-Zone?
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Doch eine wirkliche Lösung für den entstanden Schweinstau ist das noch nicht, denn bei der Weiterverarbeitung und Vermarktung dieses nach strengen Vorgaben des Tierseuchenrechts hoch zu erhitzenden Fleischs klemmt es gewaltig. Laut dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF) ist vermehrt zu hören, dass namhafte Einzelhandelsunternehmen es ablehnen, diese einwandfreien Produkte in ihre Regale zu nehmen. Deshalb seien Fleischverarbeitungsbetriebe nicht bereit, das betreffende Fleisch bei den Schlachtbetrieben abzunehmen. Bislang konnte lediglich eine Kleinstmenge an ein Verarbeitungsunternehmen weitergegeben werden.

Trotz dieser Problematik sind laut VDF erste Schlachtbetriebe in Vorleistung gegangen und haben auf eigene Kosten Schweine geschlachtet, zerlegt und eingefroren, ohne zu wissen, ob sie jemals einen Erlös für das Fleisch erzielen können. Ein „Weiter so“ könnten sich diese Betriebe aber nicht mehr leisten. „Wenn es keine Vermarktungsmöglichkeiten gibt, kann nicht geschlachtet werden. Es sei denn, das Land übernimmt die Tiere, lässt sie schlachten und gibt das Fleisch in Gefrierlager“, erklärte VDF-Hauptgeschäftsführerin Dr. Heike Harstick. Ein solches Vorgehen habe sich in den 1990er Jahren bei der Klassischen Schweinepest als erfolgreich erwiesen.

Der VDF hat nach eigenen Angaben der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast in der vergangenen Woche diesen Weg aufgezeigt, doch sei eine Übernahme und Verwertung der Tiere durch das Land ausgeschlossen worden. „Die Schlachtbetriebe sind bereit zu helfen“, betonte Harstick. Sie könnten in der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation jedoch keine Verluste auf sich nehmen. „Wenn Tierschutzprobleme entstehen, weil aufgrund der Rechtslage der Markt nicht funktioniert, dann ist der Staat gefordert“, verdeutlichte die VDF-Geschäftsführerin.

Zur kürzlichen Ankündigung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, dass Kühlhäuser für eine Zwischenlagerung des Fleisches angemietet worden seien, merkte der VDF an, dass dies tatsächlich noch nicht geschehen sei und konkrete Abläufe noch geklärt werden müssten. Aber auch dann biete die Einlagerung allein keine Vermarktungsaussichten. Land und Bund sollten gegenüber der EU-Kommission nachdrücklich die Aufhebung der Überwachungszone einfordern, um Tierschutzverletzungen zu verhindern. Angesichts der bisherigen Tierseuchenbekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in der Region und dem Ausbleiben weiterer ASP-Nachweise gehe das Verschleppungsrisiko gegen Null und die Frist für die Überwachungszone könne verkürzt werden.

Quelle: AgE
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