Sachsen-Anhalt lehnt neue Verpachtungsgrundsätze für BVVG ab

15.05.2023 - 20:39:58

Die neuen Verpachtungsgrundsätze der Bodenverwertung- und ‑verwaltungsgesellschaft (BVVG) sind entgegen anderslautender Äußerungen aus den Reihen der Bundesregierung noch nicht in trockenen Tüchern.

Bodenmarkt BVVG
(c) proplanta

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze teilte am Wochenende mit, sein Land stimme der Vorlage des Bundes nicht zu.

Der CDU-Politiker begründete seine Haltung gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretern mit der Absicht des Bundes, die verbleibenden rund 91.000 ha ehemals volkseigene landwirtschaftliche vorrangig an Ökobetriebe zu verpachten. „Für uns sind Ökolandbau- und konventionell nachhaltig wirtschaftende Betriebe gleichwertig“, erklärte Schulze.

Der Minister sprach von einer „einseitigen Bevorzugung ökologisch wirtschaftender Betriebe“, die aus seiner Sicht nicht vertretbar ist. Eine Chancengleichheit sei hierbei nicht gegeben. Daher habe er dem Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass Sachsen-Anhalt die vorgelegte Vereinbarung nicht unterzeichnen werde. „Wir fordern eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Land“, betonte Schulze. Dabei müsse eine Übergangslösung geschaffen werden, in der bei auslaufenden Verträgen eine Verlängerungsoption um weitere drei Jahre angeboten werde.

Die nach langen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung erzielte Verständigung auf ein Kombinationsmodell sieht vor, dass die BVVG ihre Flächen weiterhin zur Verpachtung ausschreibt. In die engere Auswahl sollen die Betriebe kommen, deren Preisgebot eine Mindestschwelle überschreitet. Den Zuschlag sollen dann Betriebe erhalten, die in einem Punktesystem für nachhaltige Wirtschaftsweise und agrarstrukturelle Kriterien am besten abschneiden.

Dem Vorschlag zufolge sollen sich weiterhin alle landwirtschaftlichen Betriebe um Pachtflächen der BVVG bewerben können. Allerdings sollen Ökobetriebe per se „Pluspunkte“ erhalten und weitere Maßnahmen umsetzen können. Konventionelle Betriebe sollen ihre Chancen erhöhen können, indem sie Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Bonuspunkte soll es auch für Junglandwirte und Existenzgründer geben. Zählen sollen auch die Ortsansässigkeit sowie bereits gepachtete Flächen von der BVVG.

Quelle: AgE/rm
© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.