Niedersachsen: Schweine aus ASP-Sperrzone können geschlachtet werden

28.07.2022 - 16:58:07

Für die Schweinemäster innerhalb der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf einem Betrieb in Emsbüren im Landkreis Emsland eingerichtet wurde, ist eine Lösung für ihre schlachtreifen Tiere gefunden worden.

Mastschwein
(c) proplanta

Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover heute mitteilte, können am morgigen Freitag rund 2.500 Mastschweine in Geldern im Schlachthof Manten geschlachtet werden. Die weitere Verarbeitung des Fleisches dieser Tiere soll dann in einem Betrieb in Thüringen erfolgen.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erleichtert, dass endlich ein Vermarktungsweg gefunden worden sei „Das ist eine gute Botschaft für die betroffenen Schweinehalterinnen und Schweinehalter. Ich bin froh, dass in Geldern konkrete Hilfe angeboten wird", so die Ressortchefin. Direkt nach dem Ausbruch der ASP hatte sich die Ministerin in mehreren Konferenzen mit der Branche über mögliche Lösungswege ausgetauscht. Daran hatten neben dem Berufsstand insbesondere auch Vertreter der Fleischwirtschaft teilgenommen. „Ich weiß von den Bemühungen auch anderer Schlachtunternehmen und Verarbeitungsbetriebe sowie vom Lebensmitteleinzelhandel zu helfen, und hoffe, dass auch deren Konzepte bald Realität werden“, erklärte Otte-Kinast. Es wäre gut, wenn alsbald weitere Schlachtunternehmen nachziehen würden.

Von dem ASP-Ausbruch im Kreis Emsland sind in der Sperrzone laut Ministerium rund 200.000 Schweine betroffen, die nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde in andere Betriebe der Überwachungszone oder zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden dürfen. Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für etwa 100.000 Schweine eine kanalisierte Schlachtung organisiert werden, wöchentlich für etwa 8.000 Tiere, was rund 540 t Fleisch entspricht. Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. So kann das Fleisch nur nach einer risikomindernden Behandlung wie dem Erhitzen verarbeitet und anschließend normal in den Verkehr gebracht werden. Alternativ wäre nach einer ausreichenden Behandlung auch die Verarbeitung zu Tierfutter möglich.

Quelle: AgE
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