Mindestlohn: EU-Beschäftigungsausschuss pocht auf EU-weite Regelung

12.11.2021 - 12:27:11

Für „angemessene und gerechte“ Mindestlöhne, die in jedem Mitgliedsland der EU einen „menschenwürdigen“ Lebensstandard gewährleisten, haben sich die Abgeordneten des Beschäftigungsausschusses im Europaparlament ausgesprochen.

Arbeiter mit Mindestlohn?
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Mit Blick auf den Richtlinienvorschlag der Kommission zur „Verbesserung der Angemessenheit der Mindestlöhne“ fordert der Ausschuss ein Verbot, Tarifverhandlungen oder Tarifverträge zu untergraben. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, einer Gewerkschaft beitreten zu können. Zudem müssten die nationalen Behörden sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ein Recht auf Wiedergutmachung hätten, sofern ihre Rechte verletzt worden sein. Die Arbeitnehmer seien angemessen zu entlohnen und müssten auch in der Lage sein, alle fälligen Vergütungen einzufordern.

Die Abstimmung über den Richtlinienvorschlag soll im Plenum zwischen dem 22. und dem 25. November stattfinden. Anschließend können die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung der Rechtsvorschriften aufgenommen werden. Der Vorlage zufolge sollen die Mitgliedstaaten anhand von Kriterien für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen beurteilen und berichten, ob Mindestlöhne ausreichend sind. Dabei sind die Kaufkraft und die jeweilige Armutsquote zu berücksichtigen. Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt ist, sollen allerdings nicht verpflichtet werden, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemeingültig zu machen.

Der Richtlinienentwurf zielt generell darauf ab, den Geltungsbereich von Tarifverhandlungen zu auszuweiten und so zu erreichen, dass Arbeitnehmer ein Mindestlohn gewährt wird. Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 % der Arbeitnehmer durch Tarifverhandlungen vertreten werden, sollten nach dem Willen des Beschäftigungsausschusses aktive Schritte unternehmen, um dieses Instrument zu fördern.

In der EU haben 21 der 27 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn verankert, während in den verbleibenden sechs, nämlich Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden, die betreffende Lohnhöhe durch Tarifverhandlungen festgelegt wird. Die monatlichen Mindestlöhne variieren laut Eurostat erheblich und reichen von 332 Euro in Bulgarien bis zu 2.202 Euro in Luxemburg.

In Deutschland ist die Höhe des Mindestlohns umstritten. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, fordert von SPD, Grünen und SPD ein Konzept zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Anderenfalls werde die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde dazu führen, dass die Erzeugung arbeitsintensiver landwirtschaftlicher Kulturen ins Ausland abwandere, warnte der BWV-Präsident.

Quelle: AgE
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