Glyphosat: Keine Entscheidung der Mitgliedstaaten

13.10.2023 - 15:33:36

Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entzweit nach wie vor die EU-Mitgliedstaaten. Der Brüsseler Kommission zufolge blieb eine Entscheidung über den Kommissionsvorschlag zur Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs aus.

Glyphosat-Streit
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In der heutigen Abstimmung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) gab es weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen eine Verlängerung der Zulassung bis zum 15. Dezember 2033.

Hat Deutschland sich enthalten?

Details über das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten sind bisher noch nicht durchgesickert. Es wird aber davon ausgegangen, dass Deutschland sich bei der Entscheidung enthalten hat. Bekanntlich liegen die Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung. An der Reihe ist nun der SCoPAFF-Berufungsausschuss. Die Abstimmung dort dürfte aller Voraussicht in rund drei Wochen erfolgen. Sollte es hier seitens der EU-Mitgliedstaaten erneut keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, entscheidet die Kommission über ihren eigenen Vorschlag.

Sikkation soll EU-weit untersagt werden

Der Verordnungsentwurf sieht neben der Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre eine Reihe von Einschränkungen für die Glyphosatanwendung vor. Untersagt werden soll der Einsatz an Gewässerrändern, und zwar auf einer Breite von 5 m. Verboten werden soll außerdem die sogenannte Sikkation, also die Behandlung von Getreide, um dessen Abreife zu beschleunigen. Diese Methode ist in den meisten Mitgliedstaaten allerdings ohnehin schon untersagt oder stark eingeschränkt. Darüber hinaus sieht der Kommissionsentwurf vor, dass die Mitgliedstaaten Bedingungen oder Einschränkungen für die Verwendung des Herbizids festlegen können, wenn es andere praktische Methoden der Unkrautbekämpfung oder -prävention gibt.

In Deutschland ist die Sikkation bereits seit 2014 verboten. Spätanwendungen von Glyphosat in Getreide sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Diese gilt für Anbauflächen, auf denen aufgrund des Durchwuchses von Beikräutern in lagernden Beständen oder durch Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Ernte sonst nicht möglich wäre.

Quelle: AgE/kl
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