Glyphosat: EFSA und ECHA starten parallel Konsultationen

25.09.2021 - 12:02:42

Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben jetzt jeweils eine Konsultation zu den ersten wissenschaftlichen Bewertungen des umstrittenen Herbizidwirkstoffs Glyphosat gestartet.

Glyphosat
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Wie beide Einrichtungen gestern bekanntgaben, sind „alle interessierten Kreise“ für eine Dauer von 60 Tagen aufgerufen, Beiträge einzureichen. Im Rahmen der zeitgleich ablaufenden Konsultationen wird die EFSA Rückmeldungen zum Bewertungsbericht zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat einholen. Die Konsultation der ECHA bezieht sich dagegen auf den Bericht über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung.

Die ersten wissenschaftlichen Bewertungen, die zur Diskussion gestellt werden, wurden nach Angaben der EFSA von der Bewertungsgruppe für Glyphosat - der die zuständigen nationalen Behörden Frankreichs, der Niederlande, Schwedens und Ungarns angehören - erstellt. Sowohl EFSA als auch ECHA unterstrichen ihre Bemühungen um Transparenz. Es gelte, die Bürger und Interessengruppen „so nah wie möglich“ an ihre Arbeit heranzuführen.

Alle interessierten Kreise sind daher laut den beiden EU-Behörden aufgerufen, sich an den Konsultationen zu beteiligen und einschlägige Anmerkungen oder wissenschaftliche Informationen und Daten einzureichen. Nach Abschluss der Konsultationen Mitte November sichern beide Agenturen zu, die Ergebnisse auf ihren jeweiligen Websites zu veröffentlichen.

Die ECHA betont, dass die Einstufung von Chemikalien ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffs basiere und nicht die Verwendung oder die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber diesem Stoff berücksichtige. Die Exposition werde bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Betracht gezogen, die die EFSA leite.

Ferner heben beide Behörden hervor, dass Glyphosat derzeit einheitlich als möglicher Verursacher schwerer Augenschädigungen und als toxisch für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft sei, und zwar vor und nach der Bewertung durch die ECHA im Jahr 2017. Eine Einstufung aufgrund von Keimzellmutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität habe man dagegen nicht für gerechtfertigt gehalten. Festgestellt wird, dass in der ersten wissenschaftlichen Bewertung erneut keine Änderung der bestehenden Einstufung empfohlen worden sei.

Wie die EFSA erklärt, wird man das Ergebnis der Stellungnahme der ECHA zur Einstufung von Glyphosat im Rahmen ihres „Peer-Review-Verfahrens“ berücksichtigt und die Arbeit voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen. Die Europäische Kommission werde dann gemeinsam mit Vertretern der 27 Mitgliedstaaten entscheiden, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden könne. Die aktuelle Marktzulassung für den Herbizidwirkstoff läuft am 15. Dezember 2022 aus.

Quelle: AgE
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