GAP-Reform: Keine gesonderte Obergrenze für Agrarholdings

02.07.2021 - 16:47:03

Eine Begrenzung der jährlichen Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen mit Holdingstrukturen wird es auch im Zuge der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis 2027 nicht geben.

EU-Agrarzahlungen
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Ein vom Europaparlament in die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat eingebrachter Vorschlag, wonach die Zahlungen an Agrarholdings aus der Ersten Säule auf 500.000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. Euro im Jahr begrenzt werden sollten, traf bei den Mitgliedstaaten auf keinerlei Gegenliebe. Ziel des Vorhabens, das vor allem auf Betreiben von Abgeordneten des Haushaltskontrollausschusses in die Parlamentsvorschläge zur GAP aufgenommen Eingang gefunden hatten, war es, insbesondere den teils oligarchischen Strukturen in den östlichen Mitgliedstaaten Einhalt zu Gebieten.

Wie Abgeordnete gegenüber AGRA-EUROPE berichteten, sollten unter anderem Mindestrenditen über EU-Agrarzahlungen für außerlandwirtschaftliche Großinvestoren reduziert zugunsten landwirtschaftlicher Familienbetriebe umgeleitet werden. Seit einigen Jahren sorgen offiziell anerkannte Interessenkonflikte, wie die von Tschechiens Ministerpräsident Andrej Babiš wegen Zahlungen an die sich in Familienhand befindliche Agrarholding Agrofert, vor allem bei den Europaparlamentariern für deutliche Kritik.

Bei der am vergangenen Freitag erzielten Trilog-Einigung zur GAP konnte sich der Rat mit seiner Position einer jährlichen Kappungsgrenze von 100.000 Euro und der Berücksichtigung der gesamten Arbeitskosten sowie weiterer Aufwendungen wie der für Eco-Schemes durchsetzen. Als Alternative dazu soll es den Mitgliedstaaten gestattet sein, eine Umverteilung von 10 % der Direktzahlungen durchzuführen. Brüsseler Beobachtern zufolge ist davon auszugehen, dass sich nahezu alle Mitgliedstaaten für die zweite Option entscheiden.

Quelle: AgE
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