Freihandelsabkommen: Neuseeland darf deutlich mehr Käse als bisher zollfrei in die EU liefern

01.07.2022 - 15:34:59

Neuseeland wird künftig zusätzlich bis zu 25.000 t Käse im Jahr zollfrei in die Europäische Union exportieren dürfen. Eingeführt werden soll die Quote schrittweise im Rahmen der siebenjährigen Übergangszeit.

Käse aus Neuseeland
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Darauf verständigten sich die EU-Kommission und die neuseeländische Regierung bei der gestern in Brüssel getroffenen Einigung auf einen Freihandelsvertrag. Bisher beläuft sich die entsprechende Quote bei 11.000 t jährlich.

Offenbar hatten die EU-Verhandlungsführer kurz vor Abschluss der Gespräche ihr Angebot noch nachgebessert, da gut informierte Kreise gestern noch mit einem zusätzlichen Kontingent von 20.000 t gerechnet hatten. Laut Kommission machen die nun gewährten 25.000 t lediglich 0,27 % des EU-Verbrauchs aus.

Auch für Milchpulver - sowohl Voll- und Magermilchpulver - öffnet Brüssel seinen Markt für Importe aus Neuseeland. Hier beträgt die zugesagte Menge nach einer schrittweisen Einführung zum Abschluss der siebenjähren Übergangsfrist 15.000 t, die mit einem ermäßigten Zollsatz von 20 % belastet werden. Der Kommission zufolge entspricht das Volumen 1,3 % des gesamten Voll- und Magermilchpulverkonsums in der EU.

Für Schaffleisch wurde Neuseeland ebenfalls bei schrittweiser Anhebung eine Erhöhung der zollfreien Importmenge um 38.000 t Schlachtkörperäquivalent eingeräumt. Dazu hieß es aus der Kommission, dass der Handelspartner seine derzeitige Importquote von 126.000 t Schaffleisch bisher nicht ausschöpfe. Für neuseeländisches Rindfleisch beträgt die Quote zum Abschluss 8.000 t, die zu einem Zollsatz von 7,5 % in die EU importiert werden dürfen. Dies entspricht laut der Brüsseler Behörde nur 0,15 % des EU-Bedarfs. Zum Start beläuft sich das Importkontingent auf 2.000 t. Des Weiteren wurden begrenzte Einfuhrkontingente für Ethanol und Zuckermais zugesagt.

Die EU-Kommission betont, dass die hiesigen Landwirte unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens „wesentlich bessere Möglichkeiten“ haben werden, ihre Erzeugnisse in Neuseeland zu verkaufen. Vom ersten Tag an würden die Zölle auf wichtige EU-Ausfuhrprodukte wie Schweinefleisch, Wein und Sekt, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse aufgehoben.

Der Brüsseler Behörde wird die europäische Landwirtschaft aber nicht nur von den Zollsenkungen Neuseelands profitieren. Durch das Abkommen würde auch die gesamte Liste an geografischen Bezeichnungen für die EU-Weine und -Spirituosen - insgesamt fast 2.000 - im Rahmen gewisser Übergangsfristen geschützt. Darüber hinaus würden 163 „der bekanntesten geografischen Angaben“, so zum Beispiel Asiago-, Feta-, Comté- oder Queso Manchego-Käse, Lübecker Marzipan und Münchener Bier, von Neuseeland anerkannt.

Quelle: AgE
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