EU/Kenia: Politische Einigung auf ein Handelsabkommen

19.06.2023 - 17:59:02

Die Europäische Union und Kenia wollen ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen vertiefen. Der kenianische Präsident William Samoei Ruto und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis, gleichzeitig geschäftsführender Kommissionsvizepräsident, haben heute in Nairobi eine entsprechende Einigung unterzeichnet.

Handelsabkommen
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Die Auswirkungen des Abkommens auf den EU-Agrarmarkt dürften allerdings überschaubar ausfallen.

Ohnehin gab es bisher für kenianische Lieferungen in die EU keine Zölle oder Mengenbegrenzungen. Die im Rahmen der Alles-außer-Waffen-Initiative (EBA) und auf die Partnerstaaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) angewendete Marktöffnung soll nun aber dauerhaft Anwendung finden.

Im Gegenzug soll Kenia in den kommenden 25 Jahren noch bestehende Einfuhrzölle abbauen. Dies soll so erfolgen, dass die wirtschaftliche Entwicklung des afrikanischen Landes nicht gefährdet wird. Um die eigene Produktion zu schützen, darf die Regierung in Nairobi beispielsweise Ausnahmen für Weizenmehl, Tomaten, Wein und Spirituosen aufrechterhalten.

Darüber hinaus weist die Kommission darauf hin, dass für den afrikanischen Staat bei sprunghaft ansteigenden Einfuhren zahlreiche Schutzklauseln eingebaut worden seien. So kann das Land im Falle eines unvorhergesehenen, starken und plötzlichen Anstiegs von Lieferungen aus der Europäischen Union eigene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Nach Darstellung von EU-Handelskommissar Dombrovskis enthält das Abkommen zudem solide Zusagen im Bereich Handel und Nachhaltigkeit. Darin eingeschlossen sind laut dem ehemaligen lettischen Regierungschef verbindliche Bestimmungen zum Arbeitsrecht, die Gleichstellung der Geschlechter, Umweltschutz und die Bekämpfung des Klimawandels.

Zunächst muss die getroffene Übereinkunft einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Dann kann sie der Kommission und dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt werden. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Kenia das Abkommen unterzeichnen. Dann wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Im Anschluss können die beiden Vertragsparteien beschließen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Sobald Kenia und jeder EU-Mitgliedstaat das Abkommen ratifiziert haben, kann es vollständig in Kraft treten.

Quelle: AgE/kl
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