Erster GV-Weizen zugelassen: Brasília macht Weg frei für Anbau in Argentinien

17.11.2021 - 16:57:03

Für den Anbau des ersten gentechnisch veränderten (GV) Weizens der Welt ist die letzte Schranke gefallen.

GV-Weizen?
(c) proplanta

Wie das Biotechnologieunternehmen „Bioceres“ als Entwickler des trockenheitstoleranten HB4-Weizens „Event“ jetzt mitteilte, hat in Brasilien die Nationale Kommission für Biosicherheit (CTNBio) den Import von Mehl der neuen Sorte erlaubt. Diese hatte vor rund einem Jahr in Argentinien ihre erste und bisher einzige Anbauzulassung erhalten, allerdings unter dem Vorbehalt, dass der wichtige Abnehmer Brasilien „Event“ für den Import zulässt.

CTNBio habe die Zulassung nun einstimmig erteilt, und zwar nach eingehender Prüfung der Sicherheit von „Event“, berichtete Bioceres. Bedenken hinsichtlich des Allergierisikos seien ausgeräumt und die Gleichwertigkeit des HB4-Weizens mit konventionellen Sorten nachgewiesen worden. Diese Zulassung sei ein wichtiger Schritt zum Aufbau klimaresistenter Landwirtschaftssysteme.

Den Weizenanbauern und -verarbeitern bereitet die Entscheidung sowohl in Brasilien als auch Argentinien indes Sorgen. Der argentinische Bauernverband SRA befürchtet Verluste für argentinischen Weizen auf dem Weltmarkt. Die Verbraucher in wichtigen Absatzmärkten etwa in Nordafrika und Asien akzeptierten nämlich keinen GV-Weizen. Außerdem sei es schwierig, Kontaminationen von Feldfruchtbeständen konventioneller Sorten zu vermeiden. Die argentinische Regierung hat bisher den Anbau von landesweit 55.000 ha „Event“ an 225 verschiedenen Standorten genehmigt.

Die brasilianische Vereinigung der Weizenindustrie (Abitrigo) teilt die Befürchtungen des SRA. CTNBio habe seine Entscheidung ausschließlich auf Basis von Sicherheitskriterien getroffen. Die Marktbedingungen und das Käuferverhalten seien unberücksichtigt geblieben. Die Zulassung sei schlecht für das Image der brasilianischen Getreideproduzenten und für den Export von Verarbeitungsware. Abitrigo kündigte an, sich bei der Regierung um die Einberufung eines Nationalen Ausschusses für Biosicherheit zu bemühen, der die Entscheidung prüfen soll.

Quelle: AgE
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