Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Trilog einigt sich auf Verordnung

06.12.2022 - 12:02:01

Wie erwartet hat sich der Trilog aus Europäischer Kommission, Rat und EU-Parlament auf eine Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten verständigt. In der vergangenen Nacht einigten sich die Teilnehmer unter anderem auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Produkte.

Regenwaldabholzung
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Zunächst hatte die EU-Kommission vor gut einem Jahr vorgeschlagen, den Unternehmen sogenannte Sorgfaltspflichten für Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz aus Drittstaaten aufzuerlegen. Vor allem auf Druck des Europaparlaments wurde dieser Liste nun zumindest Kautschuk hinzugefügt. Dies gilt auch für daraus hergestellte Produkte, wie beispielsweise Rindfleisch, Möbel oder Schokolade.

Mit ihrer Forderung nach einer Aufnahme von Schweinefleisch, Geflügel, Schafe und Ziegen sowie Mais konnten sich die EU-Parlamentarier allerdings nicht durchsetzen. Wenn die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen alle betroffenen Unternehmen eine strenge Sorgfaltsprüfung für die genannten Kategorien durchführen, sofern sie beabsichtigen, diese auf den EU-Markt zu bringen oder aus der EU auszuführen. Die Kommission betonte, dass diese Waren auf der Grundlage „einer gründlichen Folgenabschätzung“ ausgewählt worden seien.

In der Untersuchung habe man festgestellt, dass die erwähnten Produkte die Hauptursache für die Abholzung der Wälder durch die Ausweitung der Landwirtschaft seien, so die Brüsseler Behörde. Die Liste der erfassten Rohstoffe werde künftig regelmäßig überprüft und aktualisiert. Dabei würden auch neue Daten berücksichtigt, beispielsweise zu veränderten Entwaldungsmustern.

Die politische Einigung zu der Verordnung erfolgte nur zwölf Monate nach dem Vorschlag der Kommission. Die endgültige Fassung baut gemäß der EU-Behörde auf den von ihr vorgeschlagenen Kernpunkten auf. Genannt wird unter anderem die Bekämpfung der Entwaldung, unabhängig davon, ob diese legal oder illegal ist. Zudem gibt es im Rahmen der Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit. Rohstoffe sollen mit den Anbauflächen verknüpft werden, auf denen sie produziert wurden.

Quelle: AgE/kl
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