EEG-Innovationsausschreibung: Klare Regeln für Agri-Photovoltaik gefordert

16.07.2021 - 16:57:47

Eine sachgerechte Berücksichtigung der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in den anstehenden Innovationsausschreibungen des geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) verlangt der Deutsche Bauernverband (DBV).

Agri-Photovoltaik
(c) proplanta

Für die Anerkennung als Agri-PV müsse gewährleistet sein, dass die Flächen mindestens 80 % des landwirtschaftlichen Referenzertrages erbringen und der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Konstruktionselemente maximal 10 % der Gesamtprojektfläche betragen. Auf diese Weise werde verhindert, dass nur leicht angepasste „normale“ Freiflächenanlagen in die besondere Förderung von Agri-PV-Freiflächenanlagen gelangen.

„Agri-PV kann nur dann zu einer Verringerung der Flächenkonkurrenz beitragen, wenn die Synergien der Technologie ausgeschöpft werden und die Bewirtschaftung der Fläche ohne nennenswerte Einschränkungen möglich bleibt“, erläutert der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Dies sei durch klare Regeln bei der Definition von Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau berücksichtigen.

Im Einzelnen sollten laut DBV bodennah auf Ackerflächen aufgeständerte Anlagen mit Bewirtschaftung lediglich zwischen den Anlagenbereichen grundsätzlich von der Förderung für Agri-PV ausgenommen werden, weil dabei nur eine „Nebeneinandernutzung“ möglich sei. Dagegen sollte dem Bauernverband zufolge Agri-Photovoltaik innerhalb des EEG grundsätzlich auch auf Grünland ermöglicht werden. Bei Festlegung der Abstände sei darauf zu achten, dass übliche Fahrgassenbreiten und -höhen der Landmaschinen eingehalten werden. Nicht zielführend ist aus DBV-Sicht schließlich das pauschale Verbot, den Strom aus Agri-PV-Anlagen selbst zu nutzen. Der Eigenverbrauch sei wenigstens in begrenztem Umfang zuzulassen.

Quelle: AgE
© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.