Düngerecht: Mehr Rote Gebiete in Sachsen und Rheinland-Pfalz ausgewiesen

29.11.2022 - 12:08:46

Auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz haben sich mit der jeweils novellierten Düngerechtsverordnung die Flächen der Roten Gebiete erhöht, im Freistaat deutlich.

Nitratbelastung
(c) proplanta

Wie das Dresdener Landwirtschaftsministerium mitteilte, beläuft sich das betreffende Areal nun auf insgesamt 185.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche; bislang waren es 130.600 ha. Das entspricht einer Ausweitung um 41,7 %. Die Roten Gebiete umfassen im Einzelnen 157.842 ha Ackerland, 24.512 ha Grünland und 2.690 ha sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) wie Obst- und Dauerkulturen, Rebflächen oder Teich beziehungsweise Schilf. Phosphatgebiete werden in Sachsen laut Ressortangaben auch weiterhin nicht ausgewiesen; hier bleibt es bei der Anwendung der erweiterten Abstandsregelung an Gewässern.

Das Ministerium wies darauf hin, dass sich bei der Neuausweisung zwar gegenüber der vorherigen Ausweisung die Fläche der mit Nitrat belasteten Teile von Grundwasserkörpern um etwa 14 % verkleinert habe. Die Ursache hierfür seien vor allem eine deutlich höhere Messstellendichte und die Verwendung aktuellerer Grundwassermesswerte. Die Verkleinerung der Immissionskulisse sei jedoch überkompensiert durch die methodischen Änderungen in der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes.

Denn neben dem Wegfall der Emissionsmodellierung, die bei der Ausweisung 2020 noch die Nitratgebiete um jene Flächen reduziert habe, bei denen eine nur geringe Nitrataustragungsgefährdung vorliege, seien bei der neuen Gebietsausweisung alle Feldblöcke einbezogen worden, die mit mindestens 20 % statt bisher 50 % Anteil in der Immissionskulisse lägen, erläuterte das Agraressort. Zudem seien auch Trinkwasserschutzgebiete mit mindestens einer belasteten Messstelle vollständig ausgewiesen worden. Die novellierte Düngerechtsverordnung tritt morgen in Kraft. Die Kulisse ist ab dann im Invekos-Online GIS unter www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1058.htm abrufbar.

In Rheinland-Pfalz sind gemäß der novellierten Düngeverordnung jetzt 28 % der LF als mit Nitrat belastete Rote Gebiete ausgewiesen. Wie das Mainzer Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, sind erstmals auch zahlreiche Grünlandflächen betroffen. Bei der vorherigen Ausweisung seien es etwa 20 % der LF gewesen, wie auch beim Phosphat. Als mit Phosphat eutrophiert würden ab 2023 jedoch nur noch rund 15 % der Flächen ausgewiesen.

Staatssekretär Andy Becht betonte, dass er über die Entscheidung der EU-Kommission „unglücklich“ sei, da die zuvor auch in Rheinland-Pfalz angewandte und mit Hilfe des Thünen-Instituts (TI) erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe und die Gebietsausweisung gerechter und besser nachvollziehbar gewesen sei. Nach der neuen Maßgabe der EU gelte jetzt allein das Vorsorgeprinzip. Becht forderte erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung.

Quelle: AgE/fl
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