DBV zum Solarpaket I: Duldungspflicht weiterhin verfassungsrechtlich fragwürdig

15.11.2023 - 12:16:27

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Kritik an der geplanten Duldungspflicht im Solarpaket I. „Der Gesetzgeber betreibt mit der Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Solar- und Windparks eine nahezu entschädigungslose Enteignung von Bewirtschaftern und Grundstückseigentümern“, warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag zu dem Gesetzesvorhaben.

Agri-PV
(c) proplanta

Seinen Angaben zufolge ist bisher noch kein einziges Erneuerbare-Energien-Vorhaben an fehlenden Anschlussleitungen gescheitert. Umso unverständlicher sei es, „dass hier die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum zunichte gemacht wird“, erklärte der Generalsekretär. Der Bauernverband setze stattdessen weiterhin auf private Verhandlungen. Diese seien nicht zuletzt entscheidend für die Akzeptanz im ländlichen Raum.

Erheblicher Akzeptanzverlust

Laut einem Rechtsgutachten, das von der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“ und den Familienbetrieben Land und Forst in Auftrag gegeben worden war, bestehen begründete verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Duldungspflicht. Krüsken zufolge sind die Zweifel nach wie vor nicht ausgeräumt. Trete das Gesetz so in Kraft, drohten nicht nur erhebliche Akzeptanzverluste für die erneuerbaren Energien, sondern vor allem „endlose Rechtsstreitigkeiten aufgrund der unklaren Schadensersatz- und Haftungsregelungen“, befürchtet der DBV-Generalsekretär. Der Bauernverband rechnet damit, dass allein bis 2030 mindestens 80.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-(PV)-Anlagen beansprucht werden.

Verstärkte Förderung von Agri-PV

Gleichzeitig schaffe das Solarpaket jedoch Raum für eine positive Entwicklung, räumte Krüsken ein. Er nannte eine verstärkte Förderung von Agri-PV und neue Möglichkeiten für PV auf landwirtschaftlichen Gebäuden. Positiv wertet der Generalsekretär auch den Vorschlag, die Stichtagsregelung für die EEG-Förderung von PV-Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich zu aktualisieren und den Stichtag vom 1. April 2012 auf den 1. März 2023 zu schieben. Damit könnten im ländlichen Bereich viele landwirtschaftliche Gebäude für die Photovoltaiknutzung mobilisiert werden, ist Krüsken überzeugt. Weitere Verbesserungsvorschläge des Bauernverbandes beziehen sich auf steuerlichen Fragen, den Ausbau von Agri-PV und Moor-PV und den Wegfall naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Quelle: AgE/rm
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