BVVG verpachtet ab sofort nach neuen Grundsätzen

13.06.2023 - 17:37:10

Die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) verpachtet erstmals in ihrer gut 30-jährigen Geschichte ohne volles Einvernehmen mit den ostdeutschen Ländern.

BVVG-Flächen
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Wie die bundeseigene Gesellschaft heute mitteilte, wird sie in diesem Jahr pachtfrei werdende Flächen nach den neuen Flächenmanagementgrundsätzen verpachten, auf die sich die Bundesressorts Mitte Mai verständigt hatten. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hatten anschließend ihr Einverständnis verweigert. Das nunmehr angekündigte Vorgehen des Bundes ist zunächst auf dieses Jahr beschränkt. Im Herbst will man erneut versuchen, mit den beiden Ländern auf einen Nenner zu kommen.

Für insgesamt 26.000 ha laufen Ende September die Pachtverträge aus. Die BVVG wird sich bemühen, für einen möglichst großen Teil dieser Flächen neue Pächter zu finden. Geschäftsführer Thomas Windmöller spricht von einer „sehr anspruchsvollen Aufgabe“, der man sich mit großem Engagement stellen werde. Hintergrund ist, dass die Verpachtung nach dem neuen Punktesystem erheblich aufwändiger wird als bisher. Bereits ab dem 14. Juni wird die BVVG erste Ausschreibungslose unter www.bvvg.de/Objekte veröffentlichen. Vorgesehen ist eine Ausschreibungsfrist von vier Wochen. Die Lose werden auf maximal 13 ha begrenzt. Dennoch ist bereits absehbar, dass bei weitem nicht alle Pachtverträge über Ausschreibungen vergeben werden können. Die BVVG wird daher erneut gezwungen sein, Pachtverträge übergangsweise für ein oder zwei Jahre zu verpachten.

Die Vergabe der BVVG-Pachtflächen erfolgt gemäß den neuen Grundsätzen nach einer Kombination zwischen gebotenem Pachtpreis sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und agrarstrukurellen Kriterien. Für insgesamt 21 Kriterien werden Punkte vergeben. Mit zehn Punkten gibt es für Existenzgründungen die höchste Punktzahl. Mit jeweils fünf Punkten sind Ökobetriebe sowie Betriebe mit Schwerpunkt Schaf- oder Ziegenhaltung bewertet. Junglandwirte bekommen vier Punkte. Die Ortansässigkeit wird mit drei Punkten honoriert. Diese gibt es ebenso für Betriebe, die bereits BVVG-Flächen gepachtet haben und insgesamt weniger als 500 ha bewirtschaften. Bepunktet werden auch besonders nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Öko-Regelungen dokumentiert wird. Den Zuschlag erhält das Gebot mit der höchsten Punktzahl, sofern das Pachtgebot über einer Mindestschwelle liegt. Bei Punktgleichheit entscheidet der gebotene Pachtpreis.

Quelle: AgE/rm
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