BVVG muss möglicherweise erneut kurzfristig verpachten

18.05.2023 - 10:00:00

Die Uneinigkeit der neuen Länder über die Modalitäten für die weitere Verpachtung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) setzt den Bund erheblich unter Druck. In den kommenden Monaten muss die BVVG mehr als 26.000 ha ihrer Flächen neu verpachten, die Ende September 2023 auslaufen.

Pachtflächen BVVG
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Nachdem Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze und sein Schweriner Amtskollege Dr. Till Backhaus dem zuvor zwischen den Bundesressorts ausgehandelten und mit der Fachebene der zuständigen Länderressorts abgestimmten neuen „Flächenmanagementgrundsätzen“ eine Absage erteilt haben, ist nicht auszuschließen, dass die BVVG erneut lediglich kurzfristig verpachtet.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die BVVG freiwerdende Flächen in der Masse für ein Jahr verpachtet, weil man sich nicht rechtzeitig auf eine neues Konzept hatte verständigen können. Sollte sich dies wiederholen, würde allerdings der Berg an auslaufenden Verträgen immer weiter wachsen, den die BVVG vor sich her schiebt. Insgesamt verfügt die bundeseigene Gesellschaft noch über rund 91.000 ha.

Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium hatten sich nach langem Hin und Her zu Jahresbeginn auf ein Kombinationsmodell geeinigt, anhand dessen die Flächen künftig verpachtet werden sollen. Ausschlaggebend für die Vergabe sollen demnach neben dem gebotenen Pachtpreis nachhaltige Wirtschaftsweisen und agrarstrukturelle Kriterien sein. Abgebildet werden soll das anhand eines Punktesystems. Der Ökolandbau soll dabei besonders honoriert werden.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther lobt dieses Konzept ebenso wie zuvor bereits sein brandenburgischer Amtskollege Axel Vogel ausdrücklich. Gegenüber AGRA-EUROPE sprach Günther von einer guten Lösung, die die besonderen Agrarstrukturen im Osten Deutschlands genauso berücksichtige wie die Notwendigkeit einer nachhaltigeren Flächenbewirtschaftung. Nachhaltigkeit und Ökologie seien „kein Nice-to-have“. Vielmehr seien sie Kernauftrag mit Blick auf die Klimakrise und die Krise der Artenvielfalt. „Ich kann keine einseitige Bevorzugung von Öko-Betrieben erkennen“, betonte der Grünen-Politiker. Der Vorwurf gehe ins Leere, „wenn man sich die Kriterien der Verpachtung anschaut.“

Quelle: AgE/rm
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