Argentinien verlängert Exportbeschränkungen für Rindfleisch bis Ende Oktober

01.09.2021 - 20:43:33

Argentinien hat seine Ausfuhrbeschränkungen für Rindfleisch zeitlich verlängert. Laut einer jetzt veröffentlichten Resolution bleiben die bestehenden Vorgaben, die ursprünglich gestern auslaufen sollten, nun noch bis zum 31. Oktober gültig.

Rindfleisch aus Argentinien?
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Damit ist die Lieferung von Schlachtkörperhälften, Hintervierteln, Braten-, Schulter- und Karreestücken sowie von Wurst ins Ausland weiterhin verboten. Die übrigen Rindfleischstücke dürfen exportiert werden, allerdings nicht mehr als 50 % der durchschnittlichen Monatsmenge an insgesamt exportiertem Rindfleisch im Zeitraum Juli bis Dezember 2020.

Nach Einschätzung der Regierung zeigen die im Frühjahr eingeführten Maßnahmen, mit denen der drastische Anstieg des Rindfleischpreises auf dem Inlandsmarkt gestoppt und auf diesem Weg die Versorgung der heimischen Bevölkerung verbessert werden sollen, inzwischen Wirkung. Die Ladenpreise hätten sich stabilisiert und seien zum Teil sogar rückläufig.

Im landwirtschaftlichen Berufsstand zeigt man sich hingegen empört über die Fristverlängerung. Der „Mesa de enlace“, zu dem sich alle landwirtschaftlichen Spitzenverbände Argentiniens zusammengeschlossen haben, erinnerte die Regierung an ihre Versprechen, die Exportbeschränkung nur bis zu einer Stabilisierung der Preise fortzusetzen. Dies sei nun nicht geschehen. Vielmehr werde die für die heimische Viehwirtschaft ruinöse Politik fortgesetzt.

Auf die Fortführung der Exporteinschränkungen will der „Mesa de enlace“ mit Protestmaßnahmen reagieren. Geplant ist neben landesweiten Protesten unter anderem ein Lieferstreik. Zu den Kosten der Ausfuhrbeschränkungen stellte der Bauernverband SRA eine aktuelle Studie vor. Demnach entstehen dem privaten Fleischsektor durch die Maßnahmen pro Tag Verluste in Höhe von 8 Mio. $ (6,8 Mio. Euro).

Alle Glieder der Produktions- und Vermarktungskette seien betroffen, beklagte der SRA. Zu berücksichtigen sei nicht nur der verringerte Exportumsatz, sondern auch die Kosten für die Betreuung der nicht zur Schlachtung gegebenen Tiere sowie Gehaltskürzungen von Schlachthofmitarbeitern, die wegen des geringeren Arbeitsanfalls nicht beschäftigt werden könnten.

Quelle: AgE
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