Frankreich verhängt Bußgeld gegen Monsanto

29.07.2021 - 17:15:04

In Frankreich hat die Erhebung von personenbezogenen Daten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Journalisten durch Monsanto ein weiteres Nachspiel.

Bayer AG
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Das mittlerweile von der Bayer AG übernommene Unternehmen wurde aufgrund seiner Datensammlung gestern von der nationalen Datenschutzbehörde (CNIL) mit einem Bußgeld in Höhe von 400.000 Euro belegt. Nach Auffassung der Datenschützer hätte Monsanto die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten informieren müssen.

Vor zwei Jahren war bekannt geworden, dass Monsanto durch Dienstleister Ende 2016 zu mehr als 400 Personen in Frankreich zahlreiche Daten sammeln ließ und die Betroffenen unter anderem anhand ihrer Einstellung zu Glyphosat in Gegner und Unterstützer eingeteilt wurden. Bei der Pariser Staatsanwaltschaft war daraufhin Anzeige erstattet worden. Neben Vertretern der Medien und der Politik waren auch Wissenschaftler des nationalen Agrarforschungsinstitutes (INRA) und des nationalen Forschungszentrums (CNRS) betroffen. Bayer hatte eine externe Anwaltskanzlei mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt; diese hatte indes keine illegalen Praktiken festgestellt.

Laut CNIL wurden im vorliegenden Fall zu jeder Person neben der zugehörigen Organisation und der Position auch sämtliche geschäftlichen Kontaktdaten sowie in einigen Fällen der Twitter-Account registriert. Darüber hinaus sei jede Person anhand einer Punktezahl hinsichtlich ihres Einflusses, ihrer Glaubwürdigkeit und ihrer Unterstützung für Monsanto bei verschiedenen Themen wie Pflanzenschutzmitteln oder Gentechnik bewertet worden.

Das Anlegen von Personenregistern zu Lobbyzwecken durch Interessenvertreter ist nach Angaben der CNIL nicht grundsätzlich illegal. Es dürften jedoch nur Personen aufgenommen werden, bei denen aufgrund ihres Rufes oder ihrer Tätigkeit davon auszugehen sei, dass sie innerhalb des jeweiligen Interessengebietes vernetzt seien. Die Daten müssten rechtmäßig erhoben worden seien und die Personen über die Existenz der Datei informiert werden, um gegebenenfalls ihre Rechte wahrnehmen zu können.

Quelle: AgE
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